Bundespolizei am Hamburg Airport: verbotenes Pfefferspray führt zur Strafanzeige
Am Samstag machte sich eine 34-jährige deutsche Staatsangehörige auf den Weg von Hamburg nach Frankfurt. Ihren Rucksack legte sie gegen 10:30 Uhr bei der Sicherheitskontrolle in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte das Gepäckstück genauer. Es wurde ein Pfefferspray aufgefunden. Da dies nicht die erforderlichen Prüfzeichen hatte und auch keine Kennzeichnung zur Tierabwehr aufwies, handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei stellte das Pfefferspray sicher. Die Frau erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Zum Tatvorwurf gab sie an, dass sie das Pfefferspray zur Selbstverteidigung mitführe. Im Anschluss konnte sie weiterreisen.
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