BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehl innerhalb von drei Stunden

Innerhalb von drei Stunden hat die Bundespolizei in der Nacht zum Dienstag (1. Oktober) im Hauptbahnhof Paderborn und am Flughafen Paderborn/Lippstadt zwei Haftbefehle vollstreckt. Während ein Paderborner eine Ersatzfreiheitsstrafe durch die sofortige Zahlung der Geldstrafe abwenden konnte, wurde ein 21-Jähriger in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Der Verhaftete fiel im am späten Abend im Hauptbahnhof auf, weil er außerhalb der Raucherbereiche eine Zigarette rauchte. Bei der anschließenden Überprüfung seiner Personalien stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei fest, dass der 21-jährige Mann durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg mit Haftbefehl gesucht wurde. Er hatte eine Geldstrafe wegen der Entziehung elektrischer Energie nicht vollständig bezahlt. Da er die noch ausstehenden 520 Euro auch vor Ort nicht bezahlen konnte, lieferten die Einsatzkräfte den deutschen Staatsangehörigen zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 26 Tagen in eine Justizvollzugsanstalt ein. Nur wenige Stunden später blieb einem 37-jährigen Paderborner am Flughafen Paderborn/Lippstadt eine Ersatzfreiheitsstrafe erspart. Bei der Ausreise nach Antalya stellten die Bundespolizisten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Erfurt fest. Wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz hatte das Amtsgericht Gotha den deutschen Staatsangehörigen 2023 zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Die Zahlung der Geldstrafe ignorierte er, weshalb ein Haftbefehl erlassen wurde. Durch die sofortige Zahlung der geforderten 1200 Euro konnte der Mann die Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und seinen Flug antreten. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Roger Schlächter Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0) E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.