BPOL NRW: Erregung öffentlichen Ärgernisses – Bundespolizei stellt verurteilten Straftäter
Am Mittwochmorgen (2. Oktober) beabsichtigte ein Mann über den Dortmunder Flughafen aus dem Bundesgebiet auszureisen. Die Überprüfung seiner Person brachte aber eine böse Überraschung mit sich.
Gegen 9 Uhr erschien ein 23-Jähriger bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges in Richtung Skopje/ Nordmazedonien im Dortmunder Flughafen. Recherchen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld Haftbefehl gegen den bulgarischen Staatsbürger erlassen hatte.
Das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück verurteilte ihn im September 2022 rechtskräftig wegen des Erregens öffentlichen Ärgernisses zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätze zu je 20,- Euro.
Da der Mann aus Rietberg bisher weder die geforderte Summe in Höhe von 2.200,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) gezahlt, noch sich dem Strafantritt gestellt hatte, schrieb die Staatsanwalt Bielefeld ihn zur Festnahme aus.
In den Wachräumen oblag dem Verurteilten die Möglichkeit, eine Person zu kontaktierten. Daraufhin setzte der junge Mann seinen Onkel über den Sachverhalt in Kenntnis, welcher die Geldstrafe wenig später in der Bundespolizeiwache beglich, sodass der Bulgare einer Freiheitsstrafe von voraussichtlich 110 Tagen entgehen konnte.
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