BPOLI LUD: Geldstrafen gezahlt
Am Donnerstag (03. Oktober 2024) nahmen Kräfte der Bundespolizei am Grenzübergang Bad Muskau einen 28-jährigen Deutschen fest.
Der Mann wurde gleich zweimal von der Staatsanwaltschaft Chemnitz per Haftbefehl gesucht. Das Amtsgericht Döbeln verurteilte ihn im März 2024 wegen des Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 1741,50 Euro und im Mai 2024 nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz zu einer Geldbuße in Höhe von 30,00 Euro.
Der Verurteilte beglich seine Geldstrafen vor Ort und konnte so die Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
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