BPOL NRW: Koffer im Hauptbahnhof Essen löst Entschärfer-Einsatz aus – Bundespolizei appelliert an Reisende
Am gestrigen Samstagabend (5. Oktober) sorgte ein zurückgelassener Koffer für die temporäre Sperrung eines Teiles des Hauptbahnhofs Essen. Nachdem der Entschärfungsdienst der Bundespolizei Entwarnung gab, wurde dieser wieder freigegeben.
Gegen 20:35 Uhr informierten Mitarbeiter der Deutschen Bahn die Bundespolizei über einen herrenlosen Gegenstand in der Verteilerebene des Essener Hauptbahnhofs. Der Koffer befand sich an einem Pfeiler an der Zugangstreppe zur Verteilerebene, der Besitzer des Gepäckstücks konnte nicht ausfindig gemacht werden. Die alarmierten Einsatzkräfte konnten nach einer Inaugenscheinnahme des Koffers kein Namensschild oder sonstige Hinweise auf den Eigentümer erlangen. Da das Gepäckstück auch keineswegs eingesehen und als unbedenklich eingestuft werden konnte, wurden die Entschärfer der Bundespolizei angefordert. Zunächst erstreckte sich die Absperrung auf die Verteilerebene zwischen dem Bahnsteig zu Gleis 1/2 sowie dem Bahnsteig zu Gleis 4/6 und dem Treppenabgang in die Haupthalle.
Nachdem der Entschärfungsdienst eintraf, wurde die Verteilerebene ab dem Bahnsteig zu Gleis 11/12 sowie die komplette Haupthalle ab dem Aufgang zu dem Bahnsteig zu Gleis 11/12, abgesperrt. Die Spezialisten überprüften den braunen Koffer mit ihrem technischen Equipment. Erst als feststand, dass von dem Gegenstand keine Gefahr ausgeht, wurde dieser geöffnet. Der Koffer war leer.
Im Rahmen einer Videoauswertung stellten die Beamten einen Verdächtigen fest, der das Gepäckstück in der Verteilerebene stehen ließ und anschließend in die S9 Richtung Hagen stieg. Angetroffen werden konnte er jedoch nicht.
Die Bundespolizei konnte die veranlasste Sperrung im Hauptbahnhof Essen um 22:53 Uhr wieder freigeben. Durch den zurückgelassenen Koffer und den erforderlichen Einsatz des Entschärfungsdienstes kam es nicht zu Beeinträchtigungen im öffentlichen Nahverkehr.
Die Bundespolizei sensibilisiert in diesem Zusammenhang, dass aufgefundene und zurückgelassene Gepäckstücke in den meisten Fällen polizeiliche Maßnahmen mit sich bringen. Je nach Beschaffenheit des Gegenstandes und der allgemeinen Sicherheitslage können das Absperren von Bahnsteigen, das Räumen von Zügen oder sogar eines ganzen Bahnhofes die Folge sein. Um derartige Einschränkungen für den Bahnverkehr und dessen Nutzende möglichst zu vermeiden bzw. gering zu halten, werden Reisende gebeten, ihr Gepäck stets im Auge zu behalten. Sollten Bahnreisenden irgendwelche Gegenstände oder Situationen in Bahnhöfen merkwürdig und gefährlich erscheinen, bittet die Bundespolizei darum, sofort informiert zu werden. Die Bundespolizei trifft in der Folge gefahrenabwehrende Maßnahmen.
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