BPOLD S: Erste Bilanz: 14 Tage vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.
Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Stuttgart, welcher das gesamte Bundesland Baden-Württemberg umfasst, stellte die Bundespolizei an den Landgrenzen zur Schweiz und zu Frankreich im Zeitraum vom 16. September bis 30. September 2024 insgesamt 746 unerlaubte Einreisen fest (Schweizer Landgrenze: 499 / Französische Landgrenze: 247).
Bei 596 Personen wurden unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt einreiseverhindernde bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (Schweizer Landgrenze: 447 / Französische Landgrenze: 149).
Hierbei erfolgten 586 Zurückweisungen (Schweizer Landgrenze: 445 / Französische Landgrenze: 141) und 10 aufenthaltsbeendende Maßnahmen (Schweizer Landgrenze: 2 / Französische Landgrenze: 8).
Weiterhin hinderten die Beamten der Bundespolizei 16 Personen an der Einreise nach Deutschland, da diese eine Wiedereinreisesperre besaßen (Schweizer Landgrenze: 8 / Französische Landgrenze: 8).
Zudem wurden 7 mutmaßliche Schleuser festgenommen (Schweizer Landgrenze: 4 / Französische Landgrenze: 3).
Die Pressemitteilung des Bundespolizeipräsidiums, welche die deutschlandweiten Zahlen beinhaltet, ist unter nachfolgendem Link abrufbar: http://presseportal.de/blaulicht/pm/73990/5876942.
Hintergrund:
Die Kontrollen betreffen seit dem 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen
bereits zuvor statt.
Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.
Hinweis: Die Daten basieren auf einem Sondermeldedienst der Bundespolizei und sind nicht qualitätsgesichert.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Stuttgart
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