Verkehrskontrollen im Polizeiinspektionsbereich
HILDESHEIM - KREIS HILDESHEIM - (kri) Im Laufe des vergangenen Wochenendes zog die Polizei in Stadt und Landkreis Hildesheim bei Kontrollen zahlreiche Fahrer aus dem Verkehr, die alkoholisiert, unter Drogeneinfluss oder ohne Fahrerlaubnis unterwegs waren.
Am 04.10.2024, gegen 05:30 Uhr, zogen Polizeibeamte einen Fahrer eines VW aus dem fließenden Verkehr und kontrollierten ihn in der Albert-Einstein-Straße in Hildesheim. Der 39-jährige Mann händigte daraufhin einen Bundespersonalausweis sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 aus. Im Anschluss führten die Beamten eine Abfrage durch, bei der sich herausstellte, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Daraufhin wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Die Kontrolle war jedoch noch nicht am Ende, denn es gab noch Hinweise, die auf eine Fahrt unter Beeinflussung von berauschenden Mitteln hindeuteten. Der Urintest des Mannes bestätigte die Annahme. Der Test schlug gleich mehrfach aus, u.a. auf THC und Methamphetamin. Aus diesem Grund wurde noch eine Blutprobenentnahme durchgeführt.
Punkt 00:00 Uhr wurde in der Nacht zu Samstag eine Verkehrskontrolle in der Wallstraße in Hildesheim durchgeführt. Ziel der Kontrolle war es, den Fahrer eines Mazda auf seine Fahrtüchtigkeit zu überprüfen. Bei dem Test stellte sich heraus, dass der 30-jährige Mann unter dem Einfluss von THC steht. Die Beamten nahmen den Mann mit zur Dienststelle, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Zudem wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Ein Mann, der mit über 2 Promille Fahrrad fuhr, wurde am 05.10.2024, gegen 19:30 Uhr in Giesen kontrolliert. Der Mann war zuvor mit seinem Fahrrad im Beekfeld gegen einen geparkten Pkw gefahren und sei gestürzt. Im Anschluss habe er sich von der Unfallstelle entfernt und sei wieder gestürzt. Ein Passant bot ihm Hilfe an und forderte ihn auf, vor Ort zu bleiben. Die eingesetzten Beamten nahmen daraufhin den Unfall auf, kontrollierten den Fahrradfahrer und alarmierten einen Rettungswagen, da der Mann einige Verletzungen aufwies. Er wurde anschließend zwecks weiterer Untersuchungen in ein Krankenhaus verbracht, wo ihm auch eine Blutprobe genommen wurde. Ein Verfahren wurde eingeleitet.
Ein Fahrer eines Kleinkraftrades fiel am 05.10.2024, gegen 20:15 Uhr, einer Funkstreifenwagenbesatzung auf. Der Mann befuhr ohne Helm einen Fuß-/Radweg der Berliner Straße in Hildesheim. Kurz vor der Kontrolle stieg er von seinem Kleinkraftrad und schob dieses weiter. Die Beamten kontrollierten ihn und sein Gefährt. Dabei stellten sie fest, dass der 29-Jährige nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und er zudem unter dem Einfluss von Alkohol steht. Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,1 Promille. Nachdem eine Blutprobe entnommen wurde, durfte der Mann die Polizeidienststelle wieder verlassen. Die Beamten schrieben eine Anzeige und leiteten den Vorgang an das zuständige Fachkommissariat weiter.
In der Nacht zu Sonntag, 01:40 Uhr, kontrollierten Beamte des Polizeikommissariats Sarstedt in Hasede einen Pkw. Bei der Kontrolle wurde u.a. ein Drogen-Vortest durchgeführt, bei dem die Beamten Auffälligkeiten feststellten. Aufgrund dessen wurde der 26-jährige Fahrer zwecks weiterer Maßnahmen zur Polizeiwache gebracht. Hier fiel ein weiterer Test positiv, u.a. auf THC, aus, woraufhin ihm eine Blutprobe entnommen und ihm die Weiterfahrt untersagt wurde. Auch hier wurde ein Verfahren eingeleitet.
Am Sonntagabend, 06.10.2024, 20:30 Uhr, hielt sich eine Funkstreifenwagenbesatzung der Autobahnpolizei auf der BAB7 in Fahrtrichtung Kassel auf und zog einen Mercedes- Fahrer auf den Parkplatz Jägerturm zwecks Durchführung einer anlassunabhängigen Kontrolle heraus. Bei dieser stellten die Beamten fest, dass sich neben der Beifahrerin noch vier Kinder im Fahrzeug befinden, jedoch nur ein Kind einen Kindersitz hat und angeschnallt ist. Zudem ermittelten die Beamten, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Aus diesen Gründen wurden ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen der fehlenden Sicherung der Kinder eingeleitet. Außerdem wurde ihm die Weiterfahrt untersagt.
Appell der Polizei: Wer Alkohol trinkt oder andere berauschende Mittel zu sich nimmt, sitzt nicht hinter dem Steuer. Er/sie stellt nicht nur für sich, sondern auch für andere eine Gefahr dar.
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