Bundespolizei am Hamburg Airport: verbotenes Pfefferspray führt zur Strafanzeige
Am Montag gegen 10:00 Uhr machte sich eine 26-jährige schwedische Staatsangehörige auf den Weg von Hamburg nach Stockholm. Ihren Rucksack legte sie bei der Sicherheitskontrolle in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte das Gepäckstück genauer. Es wurde ein Pfefferspray aufgefunden. Da dies nicht die erforderlichen Prüfzeichen hatte und auch keine Kennzeichnung zur Tierabwehr aufwies, handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei stellte das Pfefferspray sicher. Die Frau erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Zum Tatvorwurf gab sie an, dass dieses Pfefferspray in Schweden legal wäre und sie dieses immer dabei habe. Im Anschluss konnte sie weiterreisen.
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