BPOL NRW: 14 Tage vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen

Ein Dokument 241008_PMBPOLNRW_14TagevwBGKzuBundNL.pdfPDF - 141 kB - Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.Folgende Feststellungen haben die Einsatzkräfte der Bundespolizei an den NRW-Grenzen zu Belgien und den Niederlanden zwischen dem 16. September und dem 30. September 2024 (einschließlich) getroffen: + 202 unerlaubte Einreisen, dabei 152 an der Grenze zu Belgien und 50 zu den Niederlanden, + bei 71 Personen wurden unmittelbar an der Grenze zu Belgien oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt einreiseverhindernde bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (67 Zurückweisungen plus 4 aufenthaltsbeendende Maßnahmen), + bei 28 Personen wurden unmittelbar an der Grenze zu den Niederlanden oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt einreiseverhindernde bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (20 Zurückweisungen plus 8 aufenthaltsbeendende Maßnahmen), + 9 Personen besaßen eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise gehindert, davon 7 aus Belgien und 2 aus den Niederlanden, + 3 Schleuser wurden an der Grenze zu Belgien festgenommen und 1 an der Grenze zu den Niederlanden. Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig. Hinweis: Die Daten basieren auf einem Sondermeldedienst der Bundespolizei und sind nicht qualitätsgesichert. Im Übrigen möchten wir auf die Pressemitteilung des Bundespolizeipräsidiums zum Thema: "14 Tage vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen" vom 01.10.2024 (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/5876942) hinweisen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Pressesprecher Jens Flören Telefon: 02241 / 238 - 4444 Mobil: 0173 54 25 845 E-Mail: presse.nrw@polizei.bund.de Bundesgrenzschutzstraße 100 53757 Sankt Augustin