Bundespolizeidirektion München: 14 Tage vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen / Feststellungen in der Bundespolizeidirektion München
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Folgende Feststellungen wurden dabei zwischen dem 16. September und dem 30. September 2024 (einschließlich) in Bayern getroffen:
- 577 unerlaubte Einreisen angezeigt,davon wurden bei 332 Personen unmittelbar an der Grenze
oder im Zusammenhang mit dem illegalen
Grenzübertritt einreiseverhindernde bzw.
aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (257
Zurückweisungen plus 75 aufenthaltsbeendende
Maßnahmen),
19 Personen besaßen eine Wiedereinreisesperre für
Deutschland und wurden daher an der Einreise
gehindert,
sowie 26 Schleuser festgenommen.
Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums sind abrufbar unter dem Link http://presseportal.de/blaulicht/pm/73990/5876942
Hinweis: Die Daten basieren auf einem Sondermeldedienst der Bundespolizei und sind nicht qualitätsgesichert.
Hintergrund:
Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.
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Matthias Knott
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