„Sextortion“ – Warnung vor Erpressungsversuchen im Internet: Senior aus Hamm überweist vierstelligen Geldbetrag

Die Polizei Hamm warnt aufgrund eines aktuellen Falls vor der Erpressungsmethode "Sextortion". Der Begriff setzt sich aus den englischen Wörtern "Sex" und "Extortion" (Erpressung) zusammen. Hier lernen Betroffene eine fremde Person über ein soziales Netzwerk wie Facebook, Instagram, TikTok und Snapchat oder auf Dating-Plattformen wie Tinder kennen. Durch die virtuellen Gespräche werden Vertrauensverhältnisse aufgebaut und die Arglosigkeit der Opfer wird von den Tätern dabei skrupellos ausgenutzt. Es folgen Aufforderungen, Nacktbilder zu erstellen und auszutauschen, oder im gemeinsamen Videochat sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Diese Aufnahmen werden dann genutzt, um die Betroffenen zu erpressen. Sollte die Zahlung eines geforderten Geldbetrages nicht erfolgen, drohen die Täter mit der Veröffentlichung dieser Bilder und Videos. In dem aktuellen Fall von Sonntag, 6. Oktober, hat ein Senior aus Hamm in einem Chatraum eine unbekannte Frau kennengelernt. Anschließend wechselten beide für ein Videotelefonat zu einem anderen Messenger. Die unbekannte Frau zog sich aus und forderte den Senior auf, sich ebenfalls auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Nachdem er dieser Bitte nachkam, brach die Verbindung ab und der Senior erhielt mehrere Nachrichten mit der Aufforderung, Geld zu überweisen. Sollte er dies nicht tun, würde die Erpresserin Aufnahmen des Videochats ins Internet stellen und an Kontakte des Opfers senden. Das Erpressungsopfer überwies daraufhin einen vierstelligen Betrag an ein Konto in Litauen. Am Folgetag erstattete er Strafanzeige bei der Polizei. Die Polizei Hamm rät: - Verschicken Sie keine Nacktaufnahmen. - Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen an. - Prüfen Sie regelmäßig Ihre Account- und Privatsphäreeinstellungen. - Seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber. - Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu. - Im Zweifel: Decken Sie die Kamera zunächst ab, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten. - Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in (Video-)Chats zu, wenn Sie die Person erst seit kurzem kennen. Falls Sie bereits erpresst wurden: - Überweisen Sie kein Geld - die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf. - Kommen Sie den Forderungen der Erpresser generell nicht nach. - Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. - Machen Sie ihr Gegenüber auf die Strafbarkeit der Handlung aufmerksam. - Brechen Sie den Kontakt zu der anonymen Person sofort ab, reagieren Sie nicht auf Nachrichten.(hei)Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Hamm Pressestelle Polizei Hamm Telefon: 02381 916-1006 E-Mail: pressestelle.hamm@polizei.nrw.de