Fahrradfahrer von Zug erfasst – Schaulustiger beleidigt Polizisten
Schwer verletzt wurde gestern Abend (10.10. / 17:42 Uhr) ein 51-jähriger Mann aus Gießen. Der Mann befuhr mit seinem Fahrrad den parallel zur Bahnstrecke (Gießen - Fulda) verlaufenden Fahrradweg im Bereich Anneröder Siedlung / Gießen-Waldstadion und kreuzte plötzlich auf Höhe der Umlaufsperre die Bahnstrecke.
Ein herannahender Zug der Hessischen Landesbahn, von Großen-Buseck kommend in Richtung Gießen, erfasste den Radfahrer und schleuderte ihn zur Seite.
Aufgrund der schweren Verletzungen musste der 51-Jährige ins Gießener Uni-Klinikum gebracht werden.
Zug legte Schnellbremsung ein
Beim Erkennen des Radfahrers hatte der Lokführer zwar sofort eine Schnellbremsung eingelegt, konnte den Unfall aber nicht mehr verhindern. Zuvor wurde außerdem ein Achtungspfiff abgegeben. Die 22 Reisenden im Zug blieben unverletzt. Neben der Bundespolizei waren u.a. auch der Notfallmanager der Deutschen Bahn AG sowie ein Notarzt im Einsatz.
,,Gaffer'' beleidigt Bundespolizisten
Ein 24-jähriger Mann aus Gießen betrat den durch die eingesetzten Be-amten gesicherten Bereich und weigerte sich, trotz mehrfacher Aufforderung, diesen zu verlassen. Nur durch einfache, körperliche Gewalt konnte der 24-Jährige aus dem Bereich gebracht werden. Anschließend beleidigte er die Beamten und versuchte zu fliehen. Der 24-jährige Schaulustige konnte nach kurzer Zeit gestellt und mit zur Dienststelle genommen werden.
Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 1,8 Promille.
Gegen ihn wurde ein Strafverfahren u.a. wegen Beleidigung eingeleitet.
Hinweis der Bundespolizei:
Wie der bedauerliche Fall zeigt, ist die Gefahr, von durchfahrenden Zügen erfasst und dabei schwer verletzt oder sogar getötet zu werden, sehr groß. Wer einen Bahnübergang oder eine entsprechend dafür vorgesehen Stelle mit Umlaufsperren überqueren möchte, sollte daher aufmerksam und nicht abgelenkt sein, um einen herannahenden Zug rechtzeitig erkennen bzw. wahrnehmen zu können.
Die Umlaufsperren sollen hierbei das schnelle, gedankenlose Überqueren der Gleise verhindern und den Fußgänger / Radfahrer auf die Gefahrenstelle aufmerksam machen.
,,Gaffen'' ist kein Kavaliersdelikt
Neben der Behinderung der Einsatzkräfte durch ,,Gaffer'' ist das Fotografieren oder Filmen von Verletzten zu unterlassen. Dieses Vergehen ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden (s. § 201a StGB).
Durch den Vorfall kam es zu erheblichen Beeinträchtigungen im Bahnverkehr. Sieben Züge erhielten insgesamt 313 Minuten Verspätung. Zudem kam es zu zwei Ausfällen.
Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen aufgenommen. Sachdienliche Hinweise sind unter der Tel.-Nr. 0561 81616-0 oder über www.bundespolizei.de erbeten.
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