Bundespolizei Flughafen Hannover: Taschenlampe bringt Strafanzeige
Am vergangenen Wochenende wollte ein 20-jähriger über den Flughafen Hannover in den Urlaub nach Griechenland fliegen. In der Luftsicherheitskontrollstelle bewiesen die Luftsicherheitsassistenten*innen wieder einmal ein scharfes Auge. Im Handgepäck des jungen Mannes fiel ihnen ein verdächtiger Gegenstand auf, der etwas anderes darstellte, als er tatsächlich war. Zur genaueren Kontrolle wurde daraufhin die Bundespolizei hinzugezogen. Bei der nunmehr folgenden genauen Kontrolle stellte sich der Gegenstand auf den ersten Blick als Taschenlampe dar. Auf den zweiten Blick jedoch entpuppte sich die Lampe als eine Taschenlampe mit einem integrierten Taser. Da der festgestellte Taser die entsprechend erforderlichen Prüfzeichen nicht aufwies und einen Gegenstand des täglichen Gebrauches nachempfunden ist, man somit seine Eigenschaft als Taser nicht erkennen kann, ist jeglicher Umgang damit verboten. Somit ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Der 20-jährige gab an, dass die "Taschenlampe" seinem Bruder gehöre und er gar nicht wisse, wie diese in sein Handgepäck gelangt sei. Die Taschenlampe mit der zusätzlichen Taserfunktion wurde durch die Bundespolizei sichergestellt und der Mann konnte mit einer Strafanzeige nach dem Waffengesetz im Gepäck die Weiterreise antreten.
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Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover
Detlef Zieling
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