Einreiseverbot für Deutschland
Am Abend des 11. Oktober 2024 stellte die Bundespolizeiinspektion Rostock am Überseehafen Rostock einen 48-jährigen irakischen Staatsangehörigen fest, welcher aus Schweden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollte. Bei der Kontrolle konnte der Mann keine Ausweisdokumente vorlegen und gab an, seinen Reisepass in Schweden vergessen zu haben.
Ein Abgleich der Fingerabdrücke ergab, dass gegen den Mann ein bestehendes Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland vorliegt.
Es wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise eingeleitet.
Am 14. Oktober 2024 konnte die Rückführung nach Schweden unter Begleitung von Beamten der Bundespolizei erfolgreich vom Überseehafen Rostock durchgeführt werden.
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