BPOLI MD: Gleich zwei Polizeieinsätze wegen Tieren im und am Gleis
Am vergangenen Wochenende kam die Bundespolizei in Sachsen-Anhalt gleich zweimal wegen Tieren in unmittelbarer Gleisnähe zum Einsatz:
Im ersten Fall informierte die Notfallleitstelle der Bahn die Bundespolizeiinspektion Magdeburg am Samstag, den 12. Oktober 2024, gegen 06:40 Uhr über mehrere Schafe und Ziegen, welche sich an der Bahnstrecke Calbe - Bernburg, im Bereich Nienburg (Saale) aufhalten sollen. Ein Triebfahrzeugführer einer vorbeifahrenden Regionalbahn hatte die Tiere zuvor festgestellt. Eine Streife des Bundespolizeireviers Halberstadt fuhr unverzüglich den Ereignisort an und fand circa zwanzig Ziegen und Schafe in Gleisnähe vor. Es konnte der Halter ermittelt werden, der seine Tiere einfing und diese zurück in das Gatter verbrachte. Hierbei kam es zu keinen Einschränkungen im Bahnverkehr.
Der zweite Fall endete leider nicht so glimpflich: Auch hier meldete die Notfallleitstelle der Bahn am Sonntag, den 13. Oktober, gegen 10:50 Uhr der Bundespolizei, dass ein Regionalexpress auf der Bahnstrecke Wegeleben - Thale, auf Höhe Quedlinburg mit einem Schaf kollidiert sei. Hierbei kam es an dem betroffenen Zug zu keinen Schäden. Sofort verlegte eine Streife der Bundespolizei zum Ereignisort und stellte das verendete Tier neben dem Gleisbereich fest. Dies wurde anschließend entsorgt. Hinweise zu einem Halter konnten nicht aufgefunden werden. Eine Absuche nach weiteren Tieren verlief ebenfalls ergebnislos.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut daraufhin, dass bei der Haltung von Nutz- und Weidetieren auf eine sichere Unter-bringung zu achten ist. In Fällen wie diesen wird stets geprüft, ob dem Halter der Tiere ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Wird diesem eine Pflichtverletzung nachgewiesen, kann er gemäß der Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung für Zugverspätungen oder Zugausfälle mit einem Bußgeld belegt werden. Für eventuelle Sachschäden an betroffenen Zügen oder Bahngleisen kann er darüber hinaus auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn haftbar gemacht werden. Kommt es zu einer Kollision zwischen Tier und Bahn muss die Bundespolizei weiterhin ein Ermittlungsverfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr einleiten.
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