Bundespolizeidirektion München: Vater zahlt Geldstrafe für Sohn / Kein Gefängnisaufenthalt dank väterlicher Zuwendung
Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Sonntag (13. Oktober) im Rahmen der Grenzkontrollen an der A93 mehrere Männer verhaftet, die jeweils mit einem Haftbefehl gesucht wurden. Einer von ihnen musste sich auf einen längeren Gefängnisaufenthalt einstellen. Dank der spontanen Unterstützung seines Vaters blieb ihm die Haft jedoch erspart.
Bei der Kontrolle eines Pkw-Fahrers auf Höhe Kiefersfelden fanden die Beamten mithilfe des Polizeicomputers heraus, dass es sich bei dem jungen Mann um einen gesuchten Syrer handelt. Gegen den 20-Jährigen, der sich mit einem niederländischen Fremdenpass auswies, lag seit vergangenem Jahr ein Strafbefehl des Amtsgerichts Laufen wegen Einschleusens von Ausländern vor. Demnach hätte er eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro zahlen oder ersatzweise eine 80-tägige Freiheitsstrafe verbüßen müssen. Mangels finanzieller Möglichkeiten stand seine Einlieferung in eine Haftanstalt unmittelbar bevor. Erst ein Anruf bei seinen Eltern in den Niederlanden veränderte seine Situation. Der verständigte Vater des Verhafteten fuhr über die deutsch-niederländische Grenze und besuchte die nächstgelegene Dienststelle der Bundespolizei in Kleve. Dort zahlte er Sonntagnacht den Betrag ein, den sein Sohn zu entrichten hatte. Dieser konnte dank der väterlichen Zuwendung seine Reise schließlich doch noch fortsetzen.
Dagegen blieb einem polnischen Staatsangehörigen der Gang ins Gefängnis nicht erspart. Der 24-jährige Insasse eines Reisebusses wurde Sonntagmorgen an der Inntalautobahn grenzpolizeilich kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien fanden die Bundespolizisten heraus, dass das Amtsgericht in Heidelberg Mitte 2022 einen Strafbefehl gegen den Polen erlassen hatte. Demzufolge hätte er wegen einer Körperverletzung eine Geldstrafe von 1.200 Euro zahlen müssen. Nach seiner unfreiwilligen Reiseunterbrechung gelang es dem festgenommenen Polen nicht, seine Justizschulden zu begleichen. Er wurde - wie gerichtlich festgelegt - für die Dauer von 40 Tagen in die Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert.
Auch ein Eritreer, der von der Bundespolizei auf Höhe Kiefersfelden kontrolliert wurde, musste aufgrund eines Strafbefehls der Heidelberger Justiz in Haft. Der 26-Jährige konnte sich bei der Grenzkontrolle nicht ausweisen. Mithilfe seiner Fingerabdrücke fanden die Beamten heraus, dass er wegen einer 2023 begangenen Sachbeschädigung 400 Euro als Strafe zu zahlen hatte. Ersatzweise hätte er 40 Tage lang ins Gefängnis gehen müssen. Der Mann hatte kein Geld und wurde ins Bernauer Gefängnis gebracht. Während seines mehrwöchigen Haftaufenthalts wird er sich voraussichtlich mit einer Strafanzeige wegen illegaler Einreise auseinanderzusetzen haben, denn der Afrikaner verfügt über keine gültige Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik.
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