Polizei stellt bei alkoholisierten Autofahrern Führerscheine sicher

Nach ersten Erkenntnissen stieß ein 65-jähriger Kaarster Pkw-Fahrer am Freitag (11.10.) gegen 13:15 Uhr auf der Alten Heerstraße mit einem geparkten Pkw zusammen. Die für die Unfallaufnahme hinzugerufene Polizei, konnte bei dem Kaarster in der Atemluft Alkoholgeruch feststellen. Zudem taumelte der Fahrer und konnte sich kaum auf den Beinen halten. Ein durchgeführter Test bestätigte den Verdacht, so dass dem Mann auf einer Polizeiwache eine Blutprobe zur Feststellung der genauen Alkoholmenge entnommen wurde. Sein Führerschein wurde einbehalten und er muss sich nun in einem Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss verantworten. Ebenso wurde der Führerschein eines 58-jährigen Mönchengladbachers sichergestellt. Dieser befuhr am Freitag (11.10.) gegen 07:00 Uhr die Kölner Landstraße in Richtung Wevelinghoven und wurde von Polizisten im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und überprüft. Bei der Kontrolle stellten die Beamten Alkoholgeruch fest. Der Alkoholtest bestätigte dieses, der Mönchengladbacher wurde zu einer Polizeiwache gebracht und ihm eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Er muss sich jetzt in einem Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt verantworten. Die Verkehrskommissariate 1 und 2 in Neuss haben die weiteren Ermittlungen übernommen. Alkohol wirkt sich auch bei kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- beziehungsweise auf das Fahrvermögen insgesamt aus. Bereits ab 0,3 Promille kann in Verbindung mit sogenannten "Ausfallerscheinungen" (Schlangenlinien, Unfall, ...) der Verdacht einer Straftat aufkommen, der letztlich bis hin zum Führerscheinentzug und Geld- oder sogar Freiheitsstrafe führen kann. Aber auch potentielle Beifahrer bittet die Polizei eindringlich, das notwendige Verantwortungsbewusstsein an den Tag zu legen und nicht zu einem An- oder Betrunkenen ins Auto zu steigen, sondern stattdessen eine solche Fahrt zu unterbinden um sich und andere vor schlimmen Unfällen zu schützen. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: