Teure Rübenernte
Bei der Kontrolle einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine zum Rübenernten haben die Beamten der Besonderen Verkehrsüberwachung aus Altentreptow festgestellt, dass die Maschine seit längerer Zeit nicht mehr im öffentlichen Verkehr unterwegs sein darf.
Die Maschine war Ende vergangener Woche für die Rübenernte im Bereich Wolde im Einsatz. Eine Weiterfahrt und somit die weitere Ernte wurde durch die Polizeibeamten direkt vor Ort untersagt.
Ein Bußgeld darf in solchen Fällen dann auch zurückgestellt werden. Stattdessen kann dem zuständigen Betrieb der bisher erlangte Wert der Arbeitsleistung zur Last gelegt. Im konkreten Fall bedeutet das im Zweifel: etwa 16.000 Euro statt einer Geldbuße von 70 Euro. Dieses Prozedere soll Betriebe abschrecken. In dem Sinne soll finanziell kein Anreiz dafür geschaffen werden, Arbeitsmaschine ohne entsprechend gültige Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung für Aufträge zu nutzen.
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Claudia Berndt
Polizeiinspektion Neubrandenburg
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