Bundespolizei am Hamburg Airport: verbotenes Butterflymesser führt zur Strafanzeige

Am frühen Mittwochmorgen machte sich eine 55-jährige deutsche Staatsangehörige auf den Weg von Hamburg nach Faro. Gegen 4:45 Uhr legte sie ihre Handtasche bei der Sicherheitskontrolle in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte die Handtasche genauer. Es wurde ein Butterflymesser aufgefunden. Hierbei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei stellte das Messer sicher. Der Fluggast gab an, das Messer regelmäßig als Taschenmesser zu nutzen und es in der Handtasche vergessen zu haben. Die Dame erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Im Anschluss konnte sie weiterreisen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg Marcus Henschel Telefon: 040 500 27-104 Mobil: 0172 427 56 08 Fax: 040 500 27-272 E-Mail: marcus.henschel@polizei.bund.de X @bpol_nord