Bundespolizei am Hamburg Airport: verbotenes Pfefferspray führt zur Strafanzeige
Am Mittwochmorgen gegen 5:45 Uhr machte sich eine 19-jährige deutsche Staatsangehörige auf den Weg von Hamburg nach Ankara. Ihre Handtasche legte sie bei der Sicherheitskontrolle in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Kräfte der Bundespolizei wurden angefordert, die das Gepäckstück genauer überprüften. Es wurde ein Pfefferspray aufgefunden. Da dies nicht die erforderlichen Prüfzeichen hatte und auch keine Kennzeichnung zur Tierabwehr aufwies, handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei stellte das Pfefferspray sicher. Der Frau erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Zum Tatvorwurf gab sie an, dass sie das Pfefferspray von ihrem Vater geschenkt bekommen habe und es zur Selbstverteidigung nutze. Nach Beendigung der Sachbearbeitung wurde die Ausreise in die Türkei gestattet.
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