Kreis Kleve – Sturzgeschehen mit dem Fahrrad: Warum die Polizei empfiehlt einen Fahrradhelm zu tragen
Ende September bog die Fahrerin eines Mercedes-Benz GLC bei blendender Sonne nach links ab und übersah dabei eine entgegenkommende Radfahrerin. Es kam zur Kollision der Beiden, wodurch die Radfahrerin stürzte und in der Folge schwer ver-letzt in ein Krankenhaus kam.
In Kerken missachtete Anfang Oktober ein Rennradfahrer die Vorfahrt eines Hyundai-Fahrers. Es kam zur Kollision und auch in diesem Fall verletzte sich der Rennradfahrer schwer (die ausführliche Meldung finden Sie hier: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65849/5880714).
Die beiden beschriebenen Unfälle haben eins gemeinsam: Zwar konnte der Fahrradhelm, welchen beide Zweiradfahrenden trugen, den Unfall nicht verhindern, doch schützte er vor gravierenden und langfristigen gesundheitlichen Folgen. So konnten beide, dem Fahrradhelm sei Dank, nach wenigen Tagen das Krankenhaus verlassen.
In Deutschland besteht keine Pflicht zum Tragen eines Fahrradhelms, doch die Kreispolizeibehörde Kleve rät zum Tragen eines Fahrradhelms.
Wir sagen JA zum Fahrradhelm, weil ...
- er meine Gesundheit schützt und mir meine Sicherheit wichtig
ist.
- es coole Designs und Varianten gibt.
- ich meinen Kindern ein gutes Vorbild sein will.
- ein Verkehrsunfall immer und überall passieren kann.
- wir unsere Frisur nach der Ankunft wieder richten können.Und nicht zuletzt, weil..
- ich #LEBEN möchte.
- ich mich #SicherimStraßenverkehr bewegen möchte.Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Kleve
Pressestelle Polizei Kleve
Telefon: 02821 504 1111
E-Mail: pressestelle.kleve@polizei.nrw.de