Verkehrskontrolle in Neuss: Unter Drogen am Steuer
#LEBEN ist eine Kampagne der Polizei NRW und damit auch der Polizei im Rhein-Kreis Neuss, die Verkehrsteilnehmer zu mehr Rücksicht und Umsicht animieren soll. Mit dem Schriftzug führt die Polizei regelmäßig Schwerpunkteinsätze für mehr Sicherheit im Straßenverkehr durch. Ziel ist es, die Zahl der Verkehrsunfälle mit schwerstverletzten Personen dauerhaft zu reduzieren.
Solch eine Kontrolle, mit Zielrichtung der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit führten die polizeilichen Einsatzkräfte am Donnerstag (17.10.) auf der Jülicher Landstraße durch. Zwei Männer im Alter von 31 und 49 Jahren traten dabei besonders in Erscheinung.
Der 31-Jährige, aus Wuppertal, war ohne Führerschein unterwegs. Da zudem der Verdacht des Konsums von Betäubungsmitteln bestand, wurde ein Vortest bei ihm durchgeführt. Dieser bestätigte diesen Verdacht, offenbar hatte er Kokain zu sich genommen. Eine Blutprobe zur Feststellung der genauen Art und Menge der Betäubungsmittel wurde ihm entnommen. Ebenso untersagten die Beamten ihm die Weiterfahrt. Der Wuppertaler wird sich nun in mehreren Strafverfahren verantworten müssen und seine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wird durch das zuständige Straßenverkehrsamt überprüft.
Da der 49-Jährige offenbar ein Fahrzeug mit stark verkratzten Kennzeichensiegeln führte, wurde auch er einer Kontrolle unterzogen. Eine Überprüfung ergab, dass der PKW zur Entstempelung ausgeschrieben war. Im weiteren Verlauf ergab sich außerdem der Verdacht, dass der Fahrzeugführer möglicherweise unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen könnte. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest verlief auch hier positiv, diesmal auf Amphetamin. Zudem führte der Mann Substanzen bei sich, bei denen es sich vermutlich ebenfalls um Amphetamin, in der Szene auch als "Speed" bekannt, handelt. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen, seine Fahrerlaubnis sichergestellt und der PKW wurde ordnungsgemäß entsiegelt und damit stillgelegt. In seinem Fahrzeug fanden die Beamten zusätzlich weitere Stoffe, offenbar einen Potenz-Honig, welcher nach ersten Erkenntnissen unter das Arzneimittelgesetz fällt. Entsprechende Rezepte konnte der Mann nicht vorweisen. Daher wurden nicht nur Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzt sowie des Fahrens unter dem Einfluss von und des Besitzes von Amphetaminen gefertigt, sondern auch wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz.
Drogenkonsum führt zu deutlichen Beeinträchtigungen der optischen und akustischen Wahrnehmung sowie des Reaktions- und Konzentrationsvermögens. Daher ist es verboten, unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug zu führen. Drogenkonsumenten gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch Freunde und Familienangehörige, die bei ihnen im Auto mitfahren, und alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss wird ihre Kontrollen auch in Zukunft fortführen und mit dem Schriftzug #LEBEN das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für mehr Verkehrssicherheit stärken.
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