Alfeld- Unerlaubter Umgang mit Feuerwerkskörpern
ALFELD (cmü). Am 18.10.2024 gegen 23:15 Uhr stellte eine Streifenwagenbesatzung Knallgeräusche in der Innenstadt von Alfeld fest. Im Bereich der Marienstraße konnten drei Personen festgestellt werden. Diese beabsichtigten beim Anblick des Streifenwagens wegzulaufen. Im Rahmen der sich anschließenden Kontrolle konnten in unmittelbarer Nähe der Personen Feuerwerkskörper aufgefunden werden. Aufgrund fehlender CE Kennzeichnung, handelte es sich um in Deutschland nicht zugelassene Feuerwerkskörper. Der Umgang mit diesen stellt einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar.
Die Polizei warnt an dieser Stelle vor dem Mitführen und insbesondere Abbrennen von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern. Im schlimmsten Fall führt dies zu schweren oder lebensbedrohlichen Verletzungen.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass zugelassenes Feuerwerk, ohne Sondergenehmigung, nur an Silvester und Neujahr abgebrannt werden darf.
Rückfragen bitte an:
Polizeikommissariat Alfeld
Ravenstraße 8
31061 Alfeld
Telefon: 05181/8073-0