Bundespolizei Flughafen Hannover: Auch Ordnungswidrigkeiten führen zu Haftbefehlen

Gleich drei Haftbefehle wegen nicht beglichener Ordnungswidrigkeiten konnte die Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover am Wochenende vollstrecken. Ein 39-jähriger wollte in die Türkei fliegen und hatte nicht bedacht, dass er aus einem Beschluss des Amtsgerichtes Goslar sein Bußgeld nicht bezahlt hatte. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig lies ihn daraufhin mit Haftbefehl suchen. Zwei Tage Erzwingungshaft oder die sofortige Zahlung von 30 Euro standen nunmehr im Raum. Um seine Reise nicht zu gefährden zahlte der Mann den Betrag zuzüglich der 38 Euro Verfahrenskosten und konnte damit seine Reise antreten. Einem 37-jährigen drohte das Schicksal von vier Tagen Haft, als er aus Pristina zurückkehrte. Auch er hatte sein Bußgeld nicht bezahlt, so dass er mit Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hildesheim gesucht wurde. 216 Euro waren noch zu bezahlen, zuzüglich 83 Euro an Verfahrenskosten. Die Gesamtsumme von 299 Euro entrichtete der Mann bei der Bundespolizei und konnte damit die Heimreise fortsetzen. Auch die Staatsanwaltschaft Hannover suchte einen 38-jährigen per Haftbefehl, da noch 60 Euro Bußgeld offenstanden. Um den ersatzweise angedrohten Tag Erzwingungshaft zu umgehen, bezahlte der 38-jährige den Gesamtbetrag mit Verfahrenskosten in Höhe von 101,50 Euro vor Ort, und konnte so seinen Flug noch erreichen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover Detlef Zieling Telefon: 0511 7281-1031 Mobil: 0175 9031999 E-Mail: detlef.zieling@polizei.bund.de X @bpol_nord