Bundespolizei Flughafen Hannover: Flugausschluss wegen Tierabwehrspray

Am Sonntag wollte ein 25-jähriger nach Istanbul fliegen. Zur Kontrolle legte der Mann sein Handgepäck sowie seine Jacke in die Kontrollwanne der Luftsicherheitskontrolle. Bei der Kontrolle stellten die Luftsicherheitsassistenten einen Gegenstand fest, der nicht mit an Bord eines Luftfahrzeuges darf. Zur weiteren Kontrolle wurde die Bundespolizei hinzugezogen, die in der Jacke des Mannes ein Tierabwehrspray fanden, welches nicht mit an Bord eines Flugzeuges darf. Bei der nachfolgenden Belehrung zeigte sich der Mann uneinsichtig und wenig kooperativ. Im Laufe des Gespräches mit den Beamten wurde der Mann verbal aggressiv und zweifelte die Richtigkeit der Kontrollen an. Auf Grund seines Verhaltens und der Uneinsichtigkeit schloss ihn der Pilot vom Flug aus und der 25-jährige musste unter wütendem Protest aus der Luftsicherheitskontrollstelle gebracht werden. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei nochmals auf die Beförderungsbedingungen der Luftfahrtgesellschaften hin. Nachlesen, welche Gegenstände und Flüssigkeiten man auf eine Flugreise mitnehmen darf kann man unter: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/01Mit-dem-Flugzeug/03Was-darf-ich-mitnehmen.html Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover Detlef Zieling Telefon: 0511 7281-1031 Mobil: 0175 9031999 E-Mail: detlef.zieling@polizei.bund.de X @bpol_nord