Alkohol am Steuer: Führerschein beschlagnahmt

In der Nacht zu Samstag (19.10.) wurde ein 35-Jähriger in Neuss offenbar bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt. Einem Streifenwagen der Polizei war gegen 03:15 die unsichere Fahrweise des PKW aufgefallen. Diese folgten dem Wagen zunächst und entschieden sich dann auf der Viersener Straße zur Kontrolle. Ein Atemalkoholtest verlief positiv. Dem PKW-Fahrer wurde auf einer Polizeiwache eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Alkohol wirkt sich auch in kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- und Fahrvermögen aus. Bereits am 0,3 Promille kann in Verbindung mit sogenannten "Ausfallerscheinungen" (Schlangenlinien, Unfall, ...) der Verdacht einer Straftat angenommen werden, der letztlich bis hin zum Führerscheinentzug und Geld- oder sogar Freiheitsstrafe führen kann. Aber auch potenzielle Beifahrer bittet die Polizei eindringlich, das notwendige Verantwortungsbewusstsein an den Tag zu legen und nicht zu einem An- oder Betrunkenen ins Auto zu steigen, sondern stattdessen eine solche Fahrt zu unterbinden, um sich und andere vor schlimmen Unfällen zu schützen. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: