Verkehrsunfall mit Personenschaden – Kradfahrer wird leicht verletzt bei Zusammenstoß
(um) Gestern (21.10.), gegen 16:40, ereignete sich ein folgenschwerer Verkehrsunfall bei Regen an der Einmündung Sunderbachstraße Osnabrücker Straße. Ein Kradfahrer befuhr die Osnabrücker Straße in Richtung Rödinghausen. Zur gleichen Zeit bog ein PKW-Fahrer aus der untergeordneten Sunderbachstraße nach rechts auf die Osnabrücker Straße ein. Im Einmündungsbereich kam es zum Zusammenstoß der beiden Kraftfahrzeuge. Der Kradfahrer stürzte trotz sofort eingeleiteter Bremsung und verletzte sich leicht. Ein RTW transportierte den 17-Jährigen aus Rödinghausen noch zu einem nahegelegenen Krankenhaus, wo er nach Behnadlung entlassen werden konnte. Die Polizei weist in diesem Zusammnenhang des Vorfahrtsunfalls auf die besondere Pflicht beim Abbiegen, nämlich die Vorfahrt zu gewähren, hin. Erst wenn die Fahrbahn wirklich frei ist, kann die Fahrt fortgesetzt werden. Sollte es durch Regen und schlechte Sicht nicht klar erkennbar sein, muss angehalten werden und erst dann darf bei gefahrlosem Einbiegen die Weiterfahrt erfolgen. Gerade bei Regen ist die Sicht aus der Seitenscheibe verschlechtert. Nehmen Sie sich genügend Zeit bei einer Fahrt unter schlechten Bedingungen. Zur Not muss kurz das Fenster geöffnet werden, damit man auf der Landstraße eine entsprechend bessere Sicht hat.
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