Bundespolizeidirektion München: Gefängnisstrafe in letzter Sekunde abgewandt
In aller letzter Sekunde konnte eine 44-jährige Togolesin am Dienstag (22.10) eine Gefängnisstrafe abwenden.
Die Dame wurde bei der Einreise am Flughafen München von der Bundespolizei kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass gegen sie ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I
aufgrund von Geldwäsche vorlag. Zu vollstrecken waren 3.600 Euro oder eine entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe.
Da die Frau die Summe nicht bezahlen konnte, sollte sie in die Justizvollzugsanstalt nach München gebracht werden. Auf der Fahrt ins Gefängnis bekamen die Beamten jedoch einen Anruf der Kollegen
der Bundespolizeiinspektion München Hauptbahnhof.
Diese teilten mit, dass soeben die Tochter der 44-jährigen die 3.600 Euro Geldstrafe für die Mutter auf der Wache am Münchner Hauptbahnhof bezahlt hat. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I wurde die Frau anschließend von den Beamten der Bundespolizei wieder in die Freiheit entlassen, sie musste die Gefängnisstrafe nicht antreten.
Rückfragen bitte an:
Benjamin Tausch
Bundespolizei Flughafen München
Nordallee 2 - 85356 München-Flughafen
Telefon: 089 97307-9021
E-Mail: presse.muc@polizei.bund.de
Die Bundespolizei am Flughafen München ist mit ihren gut 1.600
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die zweitgrößte
Flughafendienststelle der Bundespolizei in Deutschland. Ihre
polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen
Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der
Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie
Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit
des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen erhalten Sie unter
oder unter oben genannter Kontaktadresse.
Werden auch Sie Follower von @bpol_by!