BPOL NRW: Mann bedroht Zugpersonal mit Messer – Bundespolizei stellt 53-Jährigen
Am späten Donnerstagabend (24. Oktober) soll ein Mann den Triebfahrzeugführer sowie den Zugbegleiter eines Regionalexpresses unter Vorhalt eines Messers bedroht haben. Als diese sich im Lockführerstand verschanzten, ritzte er ein Kreuz in die Wand des Zuges. Bundespolizisten stellten den Beschuldigten und beschlagnahmten den gefährlichen Gegenstand.
Gegen 23:55 Uhr wurde die Bundespolizei in Gelsenkirchen über eine Bedrohung gegenüber dem Zugpersonal des RE42 in Kenntnis gesetzt. Zuvor fuhr der 31-jährige Triebfahrzeugführer den Zug bis zur Endhaltestelle im Hauptbahnhof Wanne-Eickel. Vor Ort wurde er auf einen Mann aufmerksam, der sich schlafend in dem Regionalexpress befand. Gemeinsam mit einem Zugbegleiter soll er diesen dann angesprochen und aufgefordert haben, den Zug zu verlassen. Als der 53-Jährige daraufhin erwachte, soll er lautstark herumgeschrien, in seine Hosentasche gegriffen und ein Messer herausgezogen haben. Anschließend soll der deutsche Staatsbürger (53) dem Zugpersonal gedroht haben. Infolgedessen schlossen sich die Männer (31, 43) im Lokführerstand ein und alarmierten die Bundespolizei. Der Beschuldigte soll dem Deutschen (31) und dem Griechen (43) daraufhin gefolgt sein und ein Kreuz in die Außenwand eines Waggons geritzt haben.
Während die Einsatzkräfte den Sachverhalt aufnahmen, wurden weitere Beamte auf dem Vorplatz des Bahnhofs auf den Beschuldigten aufmerksam, auf den die detaillierte Personenbeschreibung des Triebfahrzeugführers und des Zugbegleiters zu traf. Zudem wurde der Deutsche (53) von diesen identifiziert. Als der Mann mit dem Sachverhalt konfrontiert wurde, machte dieser einen verwirrten Eindruck gegenüber den Polizeibeamten und machte zusammenhangslose Äußerungen. Aufgrund seines Verhaltens und seiner Äußerungen alarmierten die Bundespolizisten einen Rettungswagen.
Unterdessen durchsuchten die Beamten den 53-Jährigen, wobei sie fündig wurden und ein Taschenmesser beschlagnahmten.
Auch das zuständige Ordnungsamt wurde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt, welches gemeinsam mit der diensthabenden Ärztin über eine Einweisung des Esseners in ein zuständiges Krankenhaus entschied.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und Sachbeschädigung ein.
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