Alkoholtestkäufe in Zetel – 17-jährige Testkäuferin erhielt in sechs der insgesamt acht überprüften Geschäfte hochprozentigen Alkohol – Weitere Kontrollen angekündigt
Am Donnerstag, den 24.10.2024, führte das Jugendamt des Landkreises
Friesland in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Zetel
sowie dem Präventionsbeauftragten der Polizei Varel, Eugen
Schnettler, mit einer 17-jährigen Jugendlichen Alkoholtestkäufe in
Zetel durch.
Im Rahmen der Testkäufe sollte überprüft werden, ob und wie beim
Verkauf von hochprozentigen Alkohol auf die vorgeschriebene
Altersbegrenzung geachtet wird. Dabei wurden mehrere
Verbrauchermärkte getestet.
Die Testkäuferin erhielt in sechs der insgesamt acht überprüften
Geschäfte hochprozentigen Alkohol. Bei der zuletzt durchgeführten
Kontrolle einige Jahre zuvor wurden bei 12 überprüften Geschäften
vier Verstöße festgestellt.
Damit diese Verkäufe an minderjährige Jugendliche erst gar nicht
passieren, rät Eugen Schnettler, dass die Verkäuferinnen bzw.
Verkäufer sich trotz entstehender Routine immer den Ausweis vorzeigen
lassen sollten.
Er empfiehlt, sich das Geburtsdatum genau anzusehen, denn bei
durchgeführten Kontrollen wird wiederkehrend festgestellt, dass eine
falsche Rückrechnung des Alters die Ursache der Alkoholabgabe war,
wie auch nun in einem der festgestellten Fälle.
"Mit den Alkoholtestkäufen wollen wir in erster Linie auf das Thema
Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen aufmerksam machen und dem
Missbrauch entgegenwirken. Eine Abgabe hochprozentiger Alkoholika an
Minderjährige unter 18 Jahren ist ausdrücklich verboten und wird mit
einem empfindlichen Bußgeld geahndet", erklärt Schnettler.
"Nur durch wiederkehrende Alkoholtestkäufe könne man langfristige
Änderungen erreichen können'', betont Schnettler weiterhin.
Nach dem nun unzureichenden Ergebnis sind auch zukünftig weitere
Kontrollen vorgesehen.
Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass auf dem bevorstehenden
Zeteler Markt das Jugendamt in Zusammenarbeit mit der Polizei
verstärkt Jugendschutzkontrollen durchführen und überprüfen wird, ob
die rechtlichen Vorgaben beim Alkoholausschank berücksichtigt werden.
Die Kontrollen dienen vor allem der Prävention, zudem wurden alle
Wirte und Schausteller auf dem Markt sowie Gewerbetreibende und
Schulen in Zetel informiert. Jugendamt, Gemeinde und Polizei
appellieren darüber hinaus an alle Eltern, auf den beaufsichtigten
Aufenthalt ihrer Kinder auf dem Zeteler Markt sowie auf deren
Alkoholkonsum zu achten.
Grundsätzlich gilt:
Kein Alkohol für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Der
Ausschank von Branntwein oder branntweinhaltige Getränke, wie
Spirituosen und Mixgetränke, ist grundsätzlich erst an Heranwachsende
ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt.
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