BPOLI MD: 23-Jährige kann 360 Euro Geldstrafe nicht begleichen – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Am Sonntag, den 27. Oktober 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 02:00 Uhr eine junge Frau im Hauptbahnhof Halle (Saale). Da diese keine Ausweisdokumente bei sich führte, erfolgte ein Abgleich ihrer mündlichen Angaben im polizeilichen Informationssystem. Diese Abfrage ergab, dass die 23-Jährige per Haftbefehl gesucht wurde. Außerdem konnte ihre Identität mittels Lichtbildvergleich zweifelsfrei festgestellt werden. Bereits im November 2022 verurteilte sie das Amtsgericht Landau a. d. Isar wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu 600 Euro Geld- beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen. Etwa die Hälfte des geforderten Geldbetrages beglich die Verurteilte, weitere Zahlungen blieben jedoch aus. Demnach erließ die Staatsanwaltschaft Landshut am 18. Oktober dieses Jahres den Haftbefehl über 24 Tage Restfreiheitsstrafe oder sofortige Zahlung von 360 Euro. Die Beamten eröffneten der Gesuchten diesen und nahmen die Deutsche für die weiteren polizeilich notwendigen Maßnahmen mit auf das Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Halle (Saale). Die Festgenommene konnte den geforderten Betrag, auch nach versuchter Kontaktaufnahme zu ihrer Mutter und Großmutter, nicht begleichen. Nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen wurde sie an eine Justizvollzugsanstalt übergeben und die ausschreibende Behörde entsprechend in Kenntnis gesetzt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de X: @bpol_pir