Ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss gegen Baum gefahren

Am Sonntag (27.10.), gegen 12:30 Uhr, stieß eine 51-jährige Dormagenerin auf der L35 mit einem Baum zusammen. Nach ersten Erkenntnissen fuhr sie mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug, Bremsen und Antrieb waren offenbar nicht ordnungsgemäß betriebsbereit, in Richtung Gohr. In einem Kurvenbereich kam sie nach rechts von der Fahrbahn ab und stieß mit einem Baum zusammen. Während der Unfallaufnahme erhielten die Beamten den Verdacht, dass die Verunfallte zuvor alkoholische Getränke konsumiert haben könnte. Ein durchgeführter Alkoholtest bestätigte dies, sodass der Frau eine Blutprobe zur Bestimmung der genauen Menge entnommen wurde. Da sie ebenso nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, muss sie sich zusätzlich zur Straftat Fahren unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken auch in einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Das Verkehrskommissariat 1 hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Alkohol wirkt sich auch bei kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- beziehungsweise auf das Fahrvermögen insgesamt aus. Bereits ab 0,3 Promille kann in Verbindung mit sogenannten "Ausfallerscheinungen" (Schlangenlinien, Unfall, ...) der Verdacht einer Straftat aufkommen, der letztlich bis hin zum Führerscheinentzug und Geld- oder sogar Freiheitsstrafe führen kann. Aber auch potentielle Beifahrer bittet die Polizei eindringlich, das notwendige Verantwortungsbewusstsein an den Tag zu legen und nicht zu einem An- oder Betrunkenen ins Auto zu steigen, sondern stattdessen eine solche Fahrt zu unterbinden um sich und andere vor schlimmen Unfällen zu schützen. Unter dem Schriftzug #LEBEN führt die Polizei NRW und damit auch die Polizei im Rhein-Kreis Neuss Schwerpunkteinsätze für mehr Sicherheit im Straßenverkehr durch. Verkehrsteilnehmer sollen dadurch zu mehr Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme animieren werden. Ziel ist es, die Zahl der Verkehrsunfälle mit schwerstverletzten Personen dauerhaft zu reduzieren. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: