Zwei Verletzte nach Verkehrsunfall zwischen Radfahrerinnen
Am Dienstag (29. Oktober) ereignete sich ein Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich Lindlaustraße / Sieglarer Straße / Talweg im Troisdorfer Ortsteil Oberlar, bei dem eine 59-jährige Pedelecfahrerin und eine 11-jährige Radfahrerin verletzt wurden.
Um 19:20 Uhr befuhr die 59-Jährige mit ihrem Pedelec den Radweg entlang der Sieglarer Straße aus Richtung Poststraße kommend in Richtung der Kreuzung. An der Kreuzung beabsichtige sie nach rechts auf die Lindlaustraße abzubiegen. Die Lichtzeichensignalanlage zeigte nach ihren Angaben Rotlicht. Unter der Ampel ist ein Grünpfeil für Fahrradfahrer (Verkehrszeichen 721 - Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr) angebracht und sie setzte ihre Fahrt mutmaßlich ohne Anzuhalten fort.
Gleichzeitig wartete das 11 Jahre alte Mädchen mit ihrem Fahrrad vor der Fußgängerampel, die das Queren der Sieglarer Straße ermöglicht. Als die Fußgängerampel Grünlicht zeigte, wollte sie mit ihrem Fahrrad die Straße überqueren. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit der 59-Jährigen. Beide Zweiradfahrerinnen wurden leicht verletzt.
Nach medizinischer Versorgung an der Unfallstelle kam die 59-Jährige in ein Krankenhaus. Die 11-Jährige war so leicht verletzt, dass sie in die Obhut ihrer Mutter übergeben werden konnte.
Das Verkehrskommissariat der Polizei im Rhein-Sieg-Kreis hat die weiteren Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen.
Der § 37 StVO sagt zu dem Verkehrszeichen 721, dass nach dem Anhalten das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt ist, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung wurde gegen die 59-jährige Troisdorferin eingeleitet. (Re)
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