Bundespolizeidirektion München: Unerlaubter Verwandtschaftsdienst/ Bundespolizei bringt Migranten in Haft
Am Dienstag (29. Oktober) hat die Bundespolizei einen Tunesier in Zurückweisungshaft eingeliefert. Der Mann hatte versucht, mithilfe seiner in Deutschland wohnhaften Tante unerlaubt über die Grenze zu gelangen. Die Beamten fanden heraus, dass sich der Migrant bereits seit längerem illegal im Schengenraum aufhielt.
Kemptener Bundespolizisten stoppten in der Nacht auf Dienstag in der Kontrollstelle am Grenztunnel Füssen (BAB 7) einen in Deutschland zugelassenen Pkw, der mit drei tunesischen Staatsangehörigen besetzt war.
Der 32-jährige Fahrzeuglenker war ausweislos. Die 48-jährige Beifahrerin, die angebliche Tante des Fahrers, konnte eine deutsche Niederlassungserlaubnis vorzeigen. Außerdem befand sich die 21-jährige Tochter der Beifahrerin im Wagen, die nur eine italienische Verlustbescheinigung ihrer Reisedokumente bei sich hatte.
Die Beamten recherchierten, dass die junge Frau gemeinsam mit ihrer Mutter rechtmäßig im Allgäu wohnt. In dieser Wohnung hatten der 32-Jährige und die 48-Jährige angeblich ihre Reisedokumente vergessen, bevor sie sich auf den Weg begaben, die Tochter aus Österreich abzuholen.
Die Bundespolizei-Streife stellte bei der anschließenden Überprüfung fest, dass der 32-Jährige zwar einen gültigen tunesischen Pass besaß, das französische Touristenvisum jedoch längst abgelaufen war. Der Mann hielt sich demnach bereits seit fast drei Monaten unerlaubt im Schengenraum auf. Außerdem fanden die Beamten ein auf den Tunesier ausgestelltes Zugticket. Demnach war der Mann bereits am Sonntag (27. Oktober) aus der Schweiz nach Deutschland gereist. Der 32-Jährige gab zu, dass sein Ziel von vornherein Deutschland war und es einfacher sei, an ein französisches Visum zu gelangen als an ein deutsches.
Die 48-Jährige muss sich nun als Halterin des Autos wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise verantworten. Die Frau kam später auf freien Fuß.
Die Bundespolizisten zeigten den 32-Jährigen wegen Visaerschleichung sowie unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthaltes an und führten ihn beim Amtsgericht Kempten vor. Die Beamten lieferten den vollziehbar Ausreisepflichtigen am Dienstagabend in die Kombinierte Transit- und Abschiebehafteinrichtung am Flughafen München ein. Von dort aus soll der Migrant in sein Heimatland zurückgewiesen werden.
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