Bundespolizeidirektion München: Wegen „Ausübung der verbotenen Prostitution“ / „Guter Bekannter“ begleicht Justizschulden einer 22-Jährigen und muss selbst Angaben machen

Mittwochnacht (30. Oktober) hat die Bundespolizei an der A93 bei Kiefersfelden eine 22-Jährige mit einem Haftbefehl konfrontiert. Demnach hatte die Rumänin eine Geldstrafe in vierstelliger Höhe zu zahlen oder ersatzweise einen Gefängnisaufenthalt hinzunehmen. Die junge Frau war als Mitfahrerin in einem in Rumänien zugelassenen Auto unterwegs. Bei der Überprüfung ihrer Personalien in der Grenzkontrollstelle fanden die Bundespolizisten heraus, dass das Amtsgericht Straubing im März dieses Jahres einen Strafbefehl gegen die rumänische Staatsangehörige erlassen hatte. Wegen "Ausübung der verbotenen Prostitution" musste sie rund 3.600 Euro zahlen oder ersatzweise einen knappen Monat ins Gefängnis gehen. Ihre Justizschulden konnte sie zunächst nicht begleichen. Um die drohende Einlieferung in eine Haftanstalt zu verhindern, bat sie einen "guten Bekannten" telefonisch um finanzielle Unterstützung. Der verständigte Landsmann kam - nach mehrstündiger Anreise - prompt in die Kontrollstelle und zahlte für die Rumänin den geforderten Betrag. Damit konnte diese ihre Reise fortsetzen. Ihr Bekannter hingegen musste noch eine Weile bleiben. Die Beamten stellten bei der Überprüfung seiner Personalien fest, dass die Staatsanwaltschaften in Würzburg und Koblenz wegen verschiedener Ermittlungsverfahren an der Erreichbarkeit des 39-Jährigen interessiert waren. Erst nachdem sein Wohnsitz einschließlich der Anschrift in Rumänien geklärt und festgehalten war, durfte er am frühen Donnerstagmorgen seine Heimreise antreten. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 Fax: 08031 8026-2099 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Internet: | X: bpol_by Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .