Lebensgefährlicher Gleisaufenthalt 2 – Frau durch Ersthelfer aus Gleisbereich gerettet
Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll am 31.10.2024 gegen 21:33 Uhr eine Frau (Alter: 36 Jahre) ohne Fremdverschulden am Bahnsteigende in das Gleis 14 im Hamburger Hauptbahnhof gestürzt sein.
Aufmerksame Mitarbeiter der DB Sicherheit erkannten die Gefahrenlage und meldeten diesen Vorfall der Bundespolizei.
Eine Streckensperrung für das Gleis 14 wurde durch die Bundespolizei umgehend veranlasst.
Zum Begehungszeitpunkt fand auf den Gleisen Regelbetrieb statt. Ein abfahrbereiter Fernverkehrszug befand sich auf Gleis 14 und erhielt umgehend die Meldung "Nothalt".
Die ersthelfenden Mitarbeiter der DB Sicherheit sollen der ivorischen Staatsangehörigen anschließend geholfen haben sich wieder aus dem Gleisbereich zu retten.
Sofort eingesetzte Streifen der Bundespolizei erreichten den Einsatzort. Beim Eintreffen vor Ort konnten die gestürzte Frau sowie die zwei ersthelfenden Mitarbeiter der DB Sicherheit auf dem Bahnsteig festgestellt werden. Weitere Personen befanden sich nicht im Gleisbereich.
Die veranlasste Streckensperrung für das Gleis 14 wurde wieder aufgelöst.
Durch die Bundespolizei waren alkoholbedingte Ausfallerscheinungen feststellbar. Die Frau roch deutlich wahrnehmbar nach Alkohol.
Da die Person neben der Alkoholisierung zudem sturzbedingt über Brustschmerzen klagte, wurde ein Rettungswagen angefordert. Die Rettungswagenbesatzung führte die leicht verletzte Person anschließend einem Krankenhaus zu.
Über eine durchgeführte Videosichtung konnte bestätigt werden, dass die 36-Jährige scheinbar alkoholisiert am Bahnsteigende in das Gleis 14 ohne Fremdverschulden stolpert und anschließend von Ersthelfern gerettet wird.
Gegen die Betroffene wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich) eingeleitet.
Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:
"Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer."
WL
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