BPOLI MD: 6 Tage Erzwingungshaft oder Zahlung von 150 Euro?

Ein 39-jähriger Deutscher wurde am Donnerstag, den 31. Oktober 2024, um 18:30 Uhr von einer Streife der Bundespolizei im Hauptbahnhof Des-sau kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien brachte einen Haftbefehl Erzwingungshaft der Staatsanwaltschaft Des-sau-Roßlau zum Vorschein. Demnach hatte das Amtsgericht Dessau-Roßlau den Mann bereits im November 2023 in einem Ordnungswidrig-keitsverfahren zu sechs Tagen Erzwingungshaft verurteilt. Da er sich auf die ergangene Ladung zum Antritt der Haft nicht gestellt hatte, erging im Juli dieses Jahres der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten dem gesuchten, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Alternativ bestand auch die Möglichkeit 150 Euro Geldstrafe zu zahlen. Dem kam der Gesuchte nach, beglich den Betrag und konnte die Dienststelle wieder als freier Mann verlassen. Die Bundespolizisten setzten die ausschreibende Behörde über den Vollzug des Haftbefehls abschließend in Kenntnis. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de X: @bpol_pir