Bundespolizei am Hamburg Airport: verbotene Waffen führen zu Strafanzeigen
Waffenfunde am Wochenende am Hamburg Airport:
Am Sonnabend wollte eine 33-jährige deutsche Staatsangehörige nach München fliegen. Gegen 14:00 Uhr legte sie ihre Handtasche bei der Sicherheitskontrolle in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte die Handtasche genauer. Es wurde ein Pfefferspray aufgefunden. Da dies nicht die erforderlichen Prüfzeichen hatte und auch keine Kennzeichnung zur Tierabwehr aufwies, handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei stellte das Pfefferspray sicher. Die Frau erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Zum Tatvorwurf gab sie an, dass sie das Pfefferspray zur Selbstverteidigung mitführe. Im Anschluss konnte sie weiterreisen.
Am Sonntag dann erneut ein Waffenfund in der Sicherheitskontrolle. Gegen 19:30 Uhr wurde dort ein 30-jähriger türkischer Staatsangehöriger vorstellig, der auf dem Weg nach Izmir war. Er legte sein Handgepäck in die Gepäckwanne. Darin wurde ein verdächtiger Gegenstand aufgefunden. Bundespolizisten sahen sich das Ganze näher an. Zum Vorschein kam ein Springmesser, ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz. Auch hier: Sicherstellung, Strafanzeige. Der Reisende gab an, das Messer nach dem letzten Angelausflug im Rucksack vergessen zu haben. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Ausreise nach Izmir gestattet.
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