Nach Autodiebstahl in Rheinland Pfalz: Mann liefert sich Verfolgungsfahrt mit der Polizei und wird in Hildesheim festgenommen
HILDESHEIM - (jpm) Ein 29-Jähriger aus dem Landkreis Kusel in Rheinland Pfalz lieferte sich gestern Morgen (04.11.2024) eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei. Nachdem er gestellt und festgenommen wurde, stellte sich heraus, dass er mit einem gestohlenen Auto unterwegs war.
Vorliegenden Erkenntnissen zufolge meldete ein Verkehrsteilnehmer der Polizei gegen 07:10 Uhr einen VW T-Roc ohne Kennzeichen, der auf der A7 in Richtung Norden unterwegs war. Eine Streife der Autobahnpolizei Göttingen sichtete den Pkw kurze Zeit später an der Anschlussstelle Echte. Zwecks Überprüfung wurde der Fahrer aufgefordert, dem Streifenwagen zu folgen. Dieser missachtete die Haltezeichen jedoch, beschleunigte stark und setzte seine Fahrt mit Geschwindigkeiten von zum Teil 200 km/h in Richtung Hildesheim fort.
In der Folge wurden weitere Streifenwagen der Autobahnpolizei aus Hildesheim eingesetzt, die zusammen mit den Göttinger Kollegen versuchten, das Fahrzeug zu stoppen. An der Anschlussstelle Hildesheim-Drispenstedt verließ der VW die Autobahn und setzte seine Flucht über die B494 sowie die Ortschaften Borsum und Hönnersum fort, ehe er aus den Augen verloren wurde.
Kurz darauf wurde das Fahrzeug von Polizeikräften im Industriegebiet Bavenstedt fahrend festgestellt und sodann im Kreuzungsbereich Wankelstraße/B1 blockiert. Der 29-jährige Fahrer wurde anschließend festgenommen und zur Dienststelle in die Schützenwiese gebracht.
Ein Drogentest bei dem Fahrer verlief positiv auf THC. Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Erste Ermittlungen ergaben zudem, dass der Pkw am Sonntagabend (03.11.2024) bei einem Einbruchdiebstahl in ein Autohaus in Kusel (Rheinland-Pfalz) entwendet wurde.
Nach Abschluss aller Maßnahmen sowie Prüfung und Entscheidung durch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern wurde der 29-Jährige, der über einen festen Wohnsitz verfügt, im Laufe des gestrigen Tages mangels Haftgründen entlassen.
Der Beschuldigte hat von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Die Ermittlungen gegen ihn dauern an.
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