Mutmaßlicher Einbrecher in Haft – Nehren / Tübingen / Rottenburg (TÜ)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen
und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Nachtrag zu den Pressemeldungen vom 25.07.2024 / 11.32 Uhr sowie vom 31.10.2024 / 11.38 Uhr
Unter anderem wegen des Verdachts des schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls in zwei Fällen ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und eine auf derartige Delikte spezialisierte Ermittlungsgruppe der Kriminalpolizeidirektion Esslingen derzeit gegen einen 22-Jährigen. Dem polizeibekannten und einschlägig vorbestraften Mann wird zur Last gelegt, im Juli dieses Jahres in eine Wohnung in Nehren eingebrochen zu sein. Der Tatverdächtige konnte am Montagmittag (04.11.2024) festgenommen werden und befindet sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.
Wie bereits berichtet, war am Mittag des 24.07.2024 in Nehren ein zunächst unbekannter Mann über einen Balkon in eine Wohnung in der Reutlinger Straße eingebrochen und dabei von den Bewohnern entdeckt worden. Der Täter war anschließend, wie im Zuge der Ermittlungen festgestellt werden konnte, unter anderem mit einem entwendeten Fahrzeugschlüssel geflüchtet.
Die nach der Tat durchgeführten Ermittlungs- und Spurensicherungsmaßnahmen führten in der Folge auf die Spur des 22-Jährigen. Dieser steht nach derzeitigem Kenntnisstand außerdem im Verdacht, für einen versuchten Einbruch in ein Einfamilienhaus in der Straße Im Schönblick in Tübingen am späten Nachmittag des 04.11.2023 verantwortlich zu sein. Dort war durch einen ebenfalls zunächst Unbekannten eine Terrassentür aufgebrochen worden, wobei eine ausgelöste Alarmanlage den Täter in die Flucht geschlagen hatte.
Auf Grundlage eines von der Staatsanwaltschaft Tübingen erwirkten richterlichen Haftbefehls konnte der in Rottenburg wohnhafte 22-Jährige am Montagmittag in der dortigen Innenstadt vorläufig festgenommen werden. Er wurde noch am selben Tag dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt. Dieser setzte den bereits bestehenden Haftbefehl in Vollzug. Der unter Bewährung stehende Beschuldigte, bei dem es sich um einen syrischen Staatsangehörigen handelt, wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Bei den der Festnahme vorausgegangenen Durchsuchungsmaßnahmen an der Wohnanschrift des 22-Jährigen waren die Ermittler außerdem auf einen Bedienungsgeldbeutel gestoßen, der, wie bislang bekannt ist, aus einem Einbruch in eine Gaststätte am Ehinger Platz in Rottenburg vergangene Woche stammt. Ob der Mann überdies noch für weitere Einbrüche als Tatverdächtiger in Frage kommt, ist Gegenstand der laufenden kriminalpolizeilichen Ermittlungen.
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