Fahndungserfolg nach Bombendrohung am Hauptbahnhof Rostock und Osnabrück
Nach der gestrigen Bombendrohung am Rostocker Hauptbahnhof kann die Bundespolizei einen unmittelbaren Fahndungserfolg melden.
Durch sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen konnte noch am selben Nachmittag ein Tatverdächtiger durch den Einsatz technischer Möglichkeiten ermittelt werden. Bei einer, durch die Staatsanwaltschaft Rostock, angeordneten Wohnungsdurchsuchung wurden in den Räumlichkeiten des 45-jährigen Deutschen Staatsangehörigen zwei Mobiltelefone und ein Tablet sichergestellt. Diese werden nun ausgewertet.
Die Person steht außerdem im Verdacht eine zweite Bombendrohung ausgesprochen zu haben. Diese ging für den Bahnhof Osnabrück mit geringem zeitlichem Abstand ein.
Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten eingeleitet. Das Delikt wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Daneben bestehen seitens der DB AG zivilrechtliche Ansprüche gegenüber dem Verursacher.
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