BPOL NRW: Haftbefehl – Arbeitgeber löst Mitarbeiter bei Bundespolizei aus

Weil er die Geldstrafe aus einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht bezahlt hatte, hat die Bundespolizei am Sonntagmittag (10. November) einen 35-Jährigen festgenommen. Der in Paderborn lebende Pole wurde von den Beamten kontrolliert, weil er außerhalb des Raucherbereiches im Hauptbahnhof rauchte. Bei der Kontrolle wurde der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz festgestellt. Der Mann hatte die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro nicht bezahlt. Weil er die geforderte Summe nicht aufbringen konnte und eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tage drohte, wandte sich der Festgenommene an seinen Arbeitgeber. Dieser half ihm mit der Einzahlung der 900 Euro auf der Polizeiwache in Soest aus der Misere. Ob dafür der verbreitete Fachkräftemangel ausschlaggebend war, ist nicht überliefert. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Markus Heuer Telefon: 0251 97437 - 1012 E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.