BPOLD S: 7-Wochen-Bilanz anlässlich der vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.
Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Stuttgart, welcher das gesamte Bundesland Baden-Württemberg umfasst, stellte die Bundespolizei an den Landgrenzen zur Schweiz und zu Frankreich im Zeitraum vom 16. September bis 31. Oktober 2024 insgesamt 2.204 unerlaubte Einreisen fest (Schweizer Landgrenze: 1.526 / Französische Landgrenze: 678).
Bei 1.928 Personen wurden unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt einreiseverhindernde bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen (Schweizer Landgrenze: 1.514 / Französische Landgrenze: 414).
Hierbei erfolgten 1.867 Zurückweisungen (Schweizer Landgrenze: 1.489 / Französische Landgrenze: 378) und 61 aufenthaltsbeendende Maßnahmen (Schweizer Landgrenze: 25 / Französische Landgrenze: 36).
Weiterhin hinderten die Beamten der Bundespolizei 52 Personen an der Einreise nach Deutschland, da diese eine Wiedereinreisesperre besaßen (Schweizer Landgrenze: 21 / Französische Landgrenze: 31).
Zudem wurden 20 mutmaßliche Schleuser festgenommen (Schweizer Landgrenze: 14 / Französische Landgrenze: 6).
Die Pressemitteilung des Bundespolizeipräsidiums, welche die deutschlandweiten Zahlen beinhaltet, ist unter nachfolgendem Link abrufbar: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/5899832.
Hintergrund:
Die Kontrollen betreffen seit dem 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt.
Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.
Hinweis: Die Daten basieren in Teilen auf einem Sondermeldedienst der Bundespolizei und sind nicht qualitätsgesichert. Durch Nacherfassungen und im Rahmen der Qualitätssicherung ergeben sich bei Sondermeldediensten regelmäßig noch Abweichungen.
Rückfragen bitte an:
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