BPOL NRW: Bundespolizei nimmt aggressiven 46-Jährigen am Kölner Hauptbahnhof in Gewahrsam
Am 12.11.2024 gegen 01:15 Uhr wurden Einsatzkräfte der Bundespolizei auf eine lautstarke verbale und körperliche Auseinandersetzung vor dem Kölner Hauptbahnhof aufmerksam.
Der 46-jährige Aggressor war den Beamten nicht unbekannt: Schon zuvor war er aufgefallen, da er sich sehr aggressiv zeigte und reisende Personen Hauptbahnhof verbal belästigte. Er erhielt daher
einen Platzverweis für den Kölner Hauptbahnhof bis um 12 Uhr.
Diesmal kam er nicht so glimpflich davon...
Bei Antreffen der Beteiligten lag der ein Mann in der Nähe des Backwerks am Boden, der 46-jähriger Beschuldigter stand vor ihm.
Auf Nachfrage gab ein Augenzeuge an, dass der Geschädigte auf dem Boden geschlafen habe, als sich der Beschuldigte diesem näherte und ihm unmittelbar mit seinem Stiefel gegen den Kopf trat.
Der Geschädigte hatte augenscheinlich ein Veilchen am Kopf, gab jedoch an, keine Verletzungen erlitten zu haben. Auf Nachfrage gab er zudem an, keinen Rettungswagen zu benötigen. Er wurde schließlich vor Ort entlassen.
Aufgrund des aggressiven und aufbrausenden Verhaltens des 46-Jährigen entschieden die Einsatzkräfte sich, ihn zu ihrer Eigensicherung zu durchsuchen. Hierbei leistete der Beschuldigte Widerstand gegen die Maßnahmen und musste schließlich gefesselt werden.
Bei der Durchsuchung konnten die Beamten ein Tierabwehrspray auffinden.
Zur Durchführung der strafprozessualen Maßnahmen führten sie den Litauer der Dienststelle zu.
Auch hier beruhigte er sich nicht und griff die Einsatzkräfte mehrfach tätlich an.
Die Beamten stellten die Identität des Wohnungslosen fest.
Noch während der strafprozessualen Maßnahmen erschien ein 20-jähriger Deutscher auf der Dienststelle und gab an, Pfefferspray in sein Gesicht bekommen zu haben
Im Zuge der zu dem vorangegangenen Sachverhalt stellten die Beamten fest, dass der 20-Jährige an der Auseinandersetzung am Backwerk beteiligt gewesen war und vermeintlich durch den 46-Jährigen mit Pfefferspray angegriffen wurde.
Da der 46-Jährige dem Platzverweis nicht nachgekommen war, sondern kurz darauf im Rahmen eines Gewaltdeliktes polizeilich in Erscheinung getreten war und sich im Zuge der polizeilichen Maßnahmen fortwährend äußerst unkooperativ und verbal aggressiv verhalten hatte, nahmen die Einsatzkräfte ihn zur Durchsetzung des Platzverweises in Gewahrsam.
Zudem erstellten sie Strafanzeigen wegen des Tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte sowie der Gefährlichen Körperverletzung.
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Paula Moll
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