Verhafteter kann Geldstrafe nicht zahlen – Gefängnis
Die Bundespolizei hat am Mittwoch an der deutsch-niederländischen Grenze einen mit Haftbefehl gesuchten Mann festgenommen. Der 52-Jährige muss für rund zweieinhalb Monate ins Gefängnis.
Der Mann wurde im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zu den Niederlanden in der Kontrollstelle an der Autobahn 30 auf dem Rastplatz Bentheimer Wald durch Bundespolizisten kontrolliert. Der 52-Jährige befand sich als Insasse eines Fernreisebusses auf dem Weg von Amsterdam nach Litauen. Ein Abgleich seiner Personaldaten mit dem Fahndungssystem ergab eine Ausschreibung der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Festnahme.
Der Litauer war zuvor wegen Trunkenheit im Verkehr gerichtlich zu einer Haftstrafe von 80 Tagen verurteilt worden, welche durch die Zahlung einer Geldstrafe von 3.200 Euro abgewendet werden könnte. Zudem galt es für ihn noch Verfahrenskosten von über 7.800 Euro zu begleichen.
Außerdem interessierte sich die Justiz in zwei weiteren Fällen für seinen aktuellen Aufenthaltsort.
Da der Verhaftete den notwendigen Geldbetrag nicht aufbringen konnte, setzte er seine Reise nicht nach Litauen fort, sondern es ging für ihn in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt, in welche er noch am gleichen Abend durch die Bundespolizei eingeliefert wurde.
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