BPOL NRW: Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Am Mittwochmorgen (13. November) beabsichtigte ein Mann über den Flughafen Dortmund aus dem Bundesgebiet auszureisen. Die Überprüfung seiner Person ergab jedoch eine böse Überraschung. Gegen 7:55 Uhr wurde ein albanischer Staatsbürger bei der grenzpolizeiliche Ausreisekontrolle eines Fluges in Richtung Tirana/ Albanien am Dortmunder Flughafen vorstellig. Ermittlungen zeigten, dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück Haftbefehl gegen den 28-Jährigen erlassen hatte. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte ihn im Februar 2024 rechtmäßig, wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen, zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 20,- Euro. Da der Verurteilte bisher weder die Summe in Höhe von 600,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) gezahlt, noch sich der Haftantrittsladung gestellt hatte, wurde er durch die Staatsanwaltschaft zur Festnahme ausgeschrieben. Nun konnte der Albaner die Geldstrafe entrichten, sodass er seine Reise fortsetzen und der Haftstrafe von 15 Tagen entgehen konnte. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Pia Leonhardt Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012 Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.