Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss – Fahrer besitzt keine Fahrerlaubnis

Duingen / Ith - (gen) Am 16.11.2024, gegen 04:30 Uhr, verlor ein 37-jähriger Fahrzeugführer aus dem Landkreis Holzminden die Kontrolle über seinen PKW und kam auf der B 240 zwischen Capellenhagen und dem Ith von der Fahrbahn ab, sodass er mit der Schutzplanke kollidierte. Hierdurch entstand ein Sachschaden von insgesamt ca. 6000 Euro. Der Verursacher meldete den Unfall jedoch nicht, sondern versuchte den PKW selbstständig zu bergen, um sich anschließend von der Unfallstelle zu entfernen. Ein vorbeifahrender Zeuge rief schließlich die Polizei hinzu, die feststellte, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Des Weiteren stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und für den PKW keine Haftpflichtversicherung bestand. Gegen den Unfallverursacher wird nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Erlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und versuchter Verkehrsunfallflucht ermittelt. Auch der Halter des PKW muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Hildesheim Schützenwiese 24 31137 Hildesheim Telefon: 05181/8073-0