Polizei mit verstärkten Kräften auf dem Weihnachtsmarkt – Waffengesetz verbietet jetzt auch Messer und schafft für Polizei neue Kontrollmöglichkeiten – #pol-siwi

Ein weiterer Medieninhalt Am heutigen Freitag (22. November) öffnet der Siegener Weihnachtsmarkt in der Innenstadt ihre Pforten. Die Polizei war bereits zu Beginn mit verstärkten Kräften vor Ort, um von Anfang an für Sicherheit zu sorgen. Dabei kommen der Polizei die neuen Regelungen des Waffengesetzes zugute, die ihr weitere Kontrollmöglichkeiten einräumt. Heute war unter anderem im Bereich der Siegener Unterstadt die Mobile Wache im Einsatz. Landrat Andreas Müller überzeugte sich als Behördenleiter, wie deren Einsatz durch die Besucherinnen und Besucher vor Ort aufgenommen wurde. Trotz Schneetreibens blieben immer wieder Leute bei der Mobilen Wache stehen. "Dass Sie hier vor Ort sind, finden wir gut", war des Öfteren im Gespräch mit den Beamtinnen und Beamten zu hören. "Die Mobile Wache haben wir bereits Mitte des Jahres bei der Strategischen Fahndung "wiederbelebt" und in der Folge auch immer wieder eingesetzt. Im Sommer war die Polizei in dieser Aktion vier Wochen lang bereits ebenfalls verstärkt in der Innenstadt unterwegs. Über 1.000 Personen wurden kontrolliert, nahezu 140 Anzeigen brachten die Beamtinnen und Beamten zu Papier und gravierende Gewaltdelikte blieben aus," führt Andreas Müller aus. Der Abteilungsleiter der Polizei, Klaus Bunse, ergänzt: "Daher haben wir auch in der Folge die Kontrolltätigkeiten immer wieder in der Stadt intensiviert. Das galt auch vor dem Beginn des Weihnachtsmarktes. So liefen zum Beispiel letzte Woche an mehreren Tagen größere Kontrolleinsätze. Neben den vermehrten Kontrollen wünschten sich die Bürgerinnen und Bürger aber auch mehr Präsenz und Ansprechmöglichkeiten in der Innenstadt. Daher wurde die Mobile Wache nicht nur im Sommer als Präsenzmaßnahme eingesetzt, sondern auch in der Folge, zuletzt sogar wöchentlich zusätzlich zu den Kontrollmaßnahmen." Andreas Müller greift den Ball auf: "Apropos Kontrollmaßnahmen, die Novellierung des Waffengesetzes, die im November in Kraft getreten ist, wird von mir und der Polizei sehr begrüßt. So ist das Führen von Waffen und Messern (bis dahin nur Waffen) bei öffentlichen Veranstaltungen, wie zum Beispiel bei Volksfesten oder Märkten, untersagt sofern kein Ausnahmetatbestand vorliegt. Die Veranstalter müssen dies also nicht mehr extra anordnen. Für die Weihnachtsmärkte in der Region bedeutet dies, dass hier grundsätzlich ein Messertrageverbot gilt. Verstöße können Bußgelder bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Zudem erlaubt das Waffengesetz der Polizei nun auch, bei entsprechenden öffentlichen Veranstaltungen Personen stichprobenartig und anlasslos zu kontrollieren." Der Leitende Polizeidirektor Klaus Bunse führt weiter aus: "Das Gesetz ermöglicht uns, Personen kurzzeitig anzuhalten, zu befragen, mitgeführte Sachen in Augen-schein zu nehmen und die Person sogar zu durchsuchen. Damit gehen die Befugnisse für uns noch einen Schritt weiter als dies bei der Strategischen Fahndung der Fall war und gibt uns Handlungssicherheit." Von den neuen Regelungen wird die Polizei bei ihren verstärkten Kontrolltätigkeiten auf den Weihnachtsmärkten (ab Montag, den 25.11.2024 auch in Weidenau) auf alle Fälle Gebrauch machen. Trotz verstärkter Kontrollen und den neuen gesetzlichen Befugnissen ist dies kein Garant dafür, dass jeder Messerträger erkannt und kontrolliert wird. Dies ist bei den unbegrenzten Zugangsmöglichkeiten zu den Märkten schlichtweg unmöglich. Landrat Andreas Müller: "Wir wollen mit unseren Maßnahmen im Zusammenspiel mit den anderen Partnern für die größtmögliche Sicherheit sorgen, so dass die Menschen unbeschwert die Weihnachtsmärkte und die Vorweihnachtszeit genießen können." Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 0271 - 7099 1222 E-Mail: pressestelle.siegen-wittgenstein@polizei.nrw.de