BPOL NRW: Mit Soft-Air-Waffe und Kampfmesser im Zug – Sicherstellung durch Bundespolizei
Am Samstagabend (23. November) haben Einsatzkräfte der Bundespolizei im Hauptbahnhof Münster bei einem 20-jährigen Mann eine Soft-Air-Waffe und ein Kampfmesser sichergestellt.
Ein Fahrgast eines Schnellzuges hatte während der Fahrt von Dortmund nach Münster gesehen, dass der Mann eine Waffe im Zug mitführt und über das Zugpersonal die Bundespolizei informiert.
Nach Ankunft des Zuges im Hauptbahnhof Münster nahmen Einsatzkräfte der Bundespolizei den 20-Jährigen in Empfang und fanden bei der Durchsuchung des Mannes eine Soft-Air-Pistole und ein Kampfmesser. Beide Gegenstände wurden sichergestellt. Gegen den deutschen Staatsangehörigen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei auf die bis zum 23. Dezember 2024 gültige Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Münster hin. Danach ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände zu bestimmten Zeiten grundsätzlich untersagt. Hierunter fallen auch erlaubnisfreie Gegenstände wie zum Beispiel Messer, Teppichmesser, Baseballschläger und Spielzeugwaffen.
Bei Zuwiderhandlungen kann ein Platzverweis ausgesprochen oder ein Zwangsgeld von 200 Euro erhoben werden.
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