BPOL NRW: Mönchengladbach Hauptbahnhof – Bedrohung unter Vorhalt eines Messers

Am Abend des 25. November 2024 um 19.55 Uhr kam es in der Regionalbahn RB33 zwischen Mönchengladbach und Düsseldorf zu einem Vorfall, bei dem ein 36-jähriger Deutscher einen 20-jährigen Algerier mit einem Taschenmesser bedrohte. Zeugen des Vorfalls alarmierten umgehend die Leitstelle der Bundespolizei in Düsseldorf, die schnell reagierte. Noch bevor der Zug den Hauptbahnhof Mönchengladbach erreichte, trafen Bundespolizisten die Beteiligten am Ort des Geschehens an. Bei der Durchsuchung des Beschuldigten konnte ein Taschenmesser, das als Tatmittel diente, griffbereit in seiner Hosentasche aufgefunden und beschlagnahmt werden. Der Beschuldigte, ein 36-jähriger Deutscher, wurde nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen entlassen, da keine Haftgründe vorlagen. Gegen den Mann wurde eine Strafanzeige wegen Bedrohung und dem Führen eines Messer unter strafrechtlich relevanten Umständen erstattet. Die Ermittlungen dauern an. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass der Umgang mit gefährlichen Gegenständen, insbesondere Messern, in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar ist. Weiterhin wird zum sicheren Umgang miteinander und zur schnellen Meldung von Vorfällen an die Polizei aufgerufen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Düsseldorf Armin Roggon Telefon: 0211/179276-150 E-Mail: armin.roggon@polizei.bund.de Bismarckstraße 108 40210 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.